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Wenn Sie mit dem Kauf einer Immobilie und/oder dem Umzug nach Spanien liebäugeln, sollten Sie über den Abschluss folgender Versicherungen nachdenken:
Kündigung der Versicherungspolice
- Seitens der Versicherung:
- Falls der Versicherungsnehmer bewusst falsche Angaben im Versicherungsantrag gemacht hat.
- Bei einer Veränderung des Versicherungsumfangs .
- Falls die versicherte Immobilie oder das versicherte Auto verkauft wurde.
- Wenn der Versicherungsnehmer die erste Beitragsrate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Versicherung gezahlt hat. Die Versicherungen gewähren dem Versicherungsnehmer stets die Möglichkeit die Rate zu zahlen, ohne seine Leistungsansprüche zu kürzen.
- Seitens des Versicherungsnehmers:
- Wenn die Versicherung sich weigert, die Police veränderten Umständen anzupassen, die den Beitrag senken würden.
Inanspruchnahme der Versicherung
Sollte die Versicherung, zum Beispiel auf Grund eines Unfalls, in Anspruch genommen werden, sollte der Versicherungsnehmer oder der Geschädigte, falls nicht anders im Vertrag festgehalten, die Versicherungsgesellschaft innerhalb von sieben Werktagen über den Vorfall informieren. Der Versicherte muss eine Übersicht des entstandenen Schadens erstellen. Die Versicherungsgesellschaft wird die Schadensmeldung überprüfen, den entstandenen Schaden berechnen und, sollten alle Angaben korrekt sein, für die Beseitigung der Schäden aufkommen, beziehungsweise den entsprechenden Gegenwert auszahlen. |