Die Anfertigung eines spanischen Testaments ist immer dann ratsam, wenn Sie über eine Immobilie oder anderes Vermögen in Spanien verfügen. So ersparen Sie Ihren Erben Probleme und Unklarheiten bei der Aufteilung der Erbmasse. Bei der Testamentsverfassung sollten Sie auf jeden Fall Unterstützung von einem Anwalt oder Gestor haben. Sie werden Ihnen rechtliche Hilfstellung geben und einen Notar empfehlen.
Der Verfasser eines Testaments muss in Spanien mindestens 14 Jahre alt sein und sich in vollem Besitz seiner geistigen Kräfte befinden. Das spanische Erbrecht schränkt die Freiheit des Testamentsverfassers dahingehend ein, dass er sein Vermögen an jede beliebige Person vererben kann, solange dadurch seine Familie und speziell seine Kinder abgesichert sind. Dieses Gesetz gilt allerdings nicht für Ausländer, so dass diese ihr Vermögen jeder Person ihrer Wahl vermachen können, solange dies nicht im Konflikt mit dem Erbrecht in ihrem Heimatland steht.
Verfassung eines öffentlichen spanischen Testaments
Die am meisten verbreitete Testamentsform in Spanien ist das öffentliche Testament. Sie unterrichten Ihren Notar von Ihrem Testament und legen dabei Ihren Personalausweis oder Ihre Aufenthaltsgenehmigung vor. Vom Notar erhalten Sie dann eine „Copia Simple“, eine beglaubigte Kopie des Testaments. Diese Kopie besteht aus zwei Spalten, in einer steht das Testament in Spanisch, in der anderen in Ihrer Muttersprache. Das Original-Testament behält der Notar. Zudem informiert er das spanischen Testamentszentralregister in Madrid (Registro Central de Última Voluntad) darüber, dass er im Besitz Ihres Testaments ist.
Durch die Registrierung wird jedem Testament eine Archivnummer zugewiesen, um sicherzustellen, dass stets eine beglaubigte Kopie Ihres Testaments auffindbar ist. Sollten Ihre Erben nicht sicher sein, ob Sie ein spanisches Testament angefertigt haben, können Sie dies beim Zentralregister anfragen. Sollte ein Testament existieren, wird das Register den Erben ein Zertifikat ausstellen, auf welchem die Archivnummer des Testaments und der Namen des Notars, der das Testament beglaubigt hat, zu finden ist.
Dieses Information kann innerhalb von 15 Tagen nach dem Ableben eines Testamentsverfassers eingeholt werden. Das dazu benötigte Formular (Últimas Voluntades), welches Sie zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunde vorweisen müssen, erhalten Sie in „Estancos“ (Tabakgeschäften oder Postämtern).
So erhalten Sie das Testaments-Zertifikat:
- Per Post: Senden Sie das Formular „Últimas Voluntades“ und die Kopie der Sterbeurkunde an folgende Adresse:
Registro de Actos de Última Voluntad
C/ San Bernardo, 45
28015 – Madrid
- Persönlich im Büro in Madrid
Registro de Actos de Última Voluntad
C/ Ríos Rosas, 24, Planta Baja
Madrid
Telefon: 913 904 857 oder 913 904 902
- Bei den Amtsgerichten in den größeren spanischen Städten.
Persönliches Testament
Das persönliche oder geschlossene Testament (Testamento Cerrado) bietet dem Testamentsverfasser die Möglichkeit, seinen letzten Willen bis zu seinem Tode geheim zu halten. Das Testament wird in diesem Fall in einem verschlossenen Umschlag beim Notar abgegeben. Der Notar versiegelt den Umschlag, unterschreibt und registriert ihn und schickt eine Benachrichtigung zum spanischen Testamentszentralregister in Madrid (Registro Central de Última Voluntad). Der Ablauf, um an das Testaments-Zertifikat zu gelangen, ist der gleiche wie bei einem öffentlichen Testament. |